Abfallwirtschaftskonzeption
Nach dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz müssen die Entsorgungspflichtigen Abfallwirtschaftspläne mit folgendem Inhalt erstellen:
- Angaben über Art, Menge und Verbleib der zu verwertenden oder zu beseitigenden Abfälle.
- Darstellung der getroffenen und geplanten Maßnahmen zur Verwertung oder zur Beseitigung der Abfälle.
- Darlegung der vorgesehenen Entsorgungswege für die nächsten fünf Jahre einschließlich der Angaben zur notwendigen Standort- und Anlagenplanung sowie ihrer zeitlichen Abfolge.
- Gesonderte Darstellung der unter Nr. 1 genannten Abfälle bei der Verwertung oder Beseitigung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Die Fortschreibung der Abfallwirtschaftskonzepte erfolgt alle fünf Jahre. Für das Gebiet der Gesellschafter erstellt die Rhein-Main Abfall GmbH die Abfallwirtschaftskonzeption. Die aktuelle Version vom Juni 2008 kann hier als pdf-Datei heruntergeladen werden.
Ihr Ansprechpartner
Name
Herr Müller
Funktion
Abfallwirtschaft
E-Mail
K.Mueller(at)rmaof.de
Telefon
(069) 80052 – 122
