Abfallwirtschaftskonzeption

Nach dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz müssen die Entsorgungspflichtigen Abfallwirtschaftspläne mit folgendem Inhalt erstellen: 

  1. Angaben über Art, Menge und Verbleib der zu verwertenden oder zu beseitigenden Abfälle.
  2. Darstellung der getroffenen und geplanten Maßnahmen zur Verwertung oder zur Beseitigung der Abfälle.
  3. Darlegung der vorgesehenen Entsorgungswege für die nächsten fünf Jahre einschließlich der Angaben zur notwendigen Standort- und Anlagenplanung sowie ihrer zeitlichen Abfolge.
  4. Gesonderte Darstellung der unter Nr. 1 genannten Abfälle bei der Verwertung oder Beseitigung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

Die Fortschreibung der Abfallwirtschaftskonzepte erfolgt alle fünf Jahre. Für das Gebiet der Gesellschafter erstellt die Rhein-Main Abfall GmbH die Abfallwirtschaftskonzeption. Die aktuelle Version vom Juni 2008 kann hier als pdf-Datei heruntergeladen werden.

 

Ihr Ansprechpartner

Name
Herr Müller

Funktion
Abfallwirtschaft

E-Mail
K.Mueller(at)rmaof.de

Telefon
(069) 80052 – 122